1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwarebüros gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich der Angebote und Auskünfte. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Etwaigen Geschäfts- und Einkaufs- bzw. Vertragsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt haben.
  2. Schriftform Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
  3. Nutzungsrecht / Gewerbliche Schutzrechte Der Kunde erhält mit Übergabe, Einspeicherung oder Bearbeitung das ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen zu nutzen. Eine Verwertung der Leistung über den vereinbarten Zweck hinaus ist unzulässig. Das Recht zur Vervielfältigung der Erzeugnisse, Programme Dokumentationen und sonstige Leistungen wird dem Kunden nicht eingeräumt. Ausgenommen sind Vervielfältigungen zu Datensicherungszwecken für den eigenen Gebrauch. Der Verkauf, die Übergabe oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit Zustimmung des Softwarebüros gestattet. Kunden, die die Leistungen des Softwarebüros mit der Zielsetzung erwerben, diese weiterzuvertreiben benötigen eine besondere schriftliche Vereinbarung, in der das Softwarebüro sein ausdrückliches Einverständnis hierzu erklärt und in der eine finanzielle Entschädigung vorgesehen ist. Auch in diesem Fall behält das Softwarebüro das Eigentum an der erbrachten Leistung, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt das Softwarebüro, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu fordern. Deren Höhe bemisst sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung auf 100% des Rechnungsbetrages der jeweilig erbrachten Leistung. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden, nachweisbaren Schadens bleibt hiervon unberührt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden des Softwarebüros darzulegen und zu beweisen.
  4. Lieferung Mit Übergabe von Erzeugnissen, Dokumentationen oder sonstigen Leistungen und mit Einspeicherung von Programmen erwirbt der Kunde kein Eigentum, ihm wird lediglich das Nutzungsrecht eingeräumt. Das Softwarebüro ist berechtigt, von den Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung abzuweichen, sofern die erbrachte Leistung dem Wert und der Anforderung des vertraglich Vereinbarten entspricht. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden könne, sind schriftlich abzugeben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten. Die Lieferzeit kann angemessen verlängert werden, wenn dabei der Rahmen des Zumutbaren nicht überschritten wird. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf seiten des Softwarebüros oder eines seiner Zulieferer verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Softwarebüro verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware abnahmebereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die das Softwarebüro nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Leistungsbereitschaft auf den Kunden über.
  5. Abnahme Nach der Übergabe von Erzeugnissen, Dokumentationen, sonstigen Leistungen oder der Einspeicherung der Programme erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme, wobei er zuvor eine Erfolgsprüfung vorzunehmen hat.Der Kunde ist verpflichtet, dem Softwarebüro während der Funktionsprüfung der Programme auftretende Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erklärt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe der Erzeugnisse, Dokumentationen, sonstige Leistungen bzw. Einspeicherung der Programme die Abnahme, so kann das Softwarebüro dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Lässt der Kunde auch die Nachfrist fruchtlos verstreichen, so gelten die Leistun-gen des Softwarebüros mit Ablauf der Nachfrist als abgenommen.
  6. Gewährleistung Die Dauer der Gewährleistung beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme, bei Teilleistungen mit der Abnahme der Teilleistung; sofern eine solche nicht vertraglich vereinbart ist, mit der Abnahme der letzten Teilleistung. Mängel, die in der Abnahmeerklärung festgehalten wurden und Gewährleistungsmängel, die vom Kunden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt wurden, werden vom Softwarebüro behoben. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Softwarebüro eine angemessene Frist einzuräumen. Lässt das Softwarebüro die ihm gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Weist das Softwarebüro nach, dass Gewährleistungsmängel nicht vorgelegen haben, kann es die Erstattung des Auf-wandes für die aufgrund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den allgemeinen, von ihm verwandten Vergütungssätzen verlange, soweit nichts anderes vereinbart wird. Für die nicht vom Softwarebüro geänderten Programme entfällt die Gewährleistung, es sei denn, dass die Mängel erkennbar nicht auf die Änderung zurückzuführen sind. Für die Wiederbeschaffung von Daten infolge fehlerhafter Software haftet das Softwarebüro nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass das Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Schädigung bleibt unberührt. Das Softwarebüro kann vom Kunden den Nachweis verlangen, dass Hardware und Software, soweit sie zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind, durch eine Versicherung abgedeckt sind.
  7. Zahlung Die Zahlungsbedingungen verstehen sich in EURO netto zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, dass Rabatte vereinbart wurden. Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung angegebenen Termin zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann das Softwarebüro ab dem in der Rechnung kalendermäßig bestimmten Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 2% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Büro eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Kunde mit geringerer Belastung nachweist.
  8. Sonstiges Erfüllungsort ist der Sitz des Softwarebüros. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögens ist, Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Copyright © 2018 Willms GmbH Impressum © Copyrights HT2000.com