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Schnell und einfach zum Energiepass

Wesentliche Bestandteile des dena-Energiepasses sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes Label. (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena))

Wesentliche Bestandteile des dena-Energiepasses sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes Label. (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena))

Neue EU-Richtlinie tritt am 4. Januar 2006 in Kraft

Die Einführung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude wird im Jahr 2006 für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht. Vor diesem Hintergrund läuft die europaweite Entwicklung von ganzheitlichen und marktakzeptablen Strategien und  Berechnungsmethoden auf Hochtouren. Gute Strategien erfordern praxistaugliche und transparente Werkzeuge zur erfolgreichen Umsetzung. Die Entwicklung ausgereifter Software zur Erstellung von Energiepässen unter Beachtung aller geltenden Normen und Rechtsvorschriften spielt dabei im Gesamtprozess eine wesentliche Rolle.

Professionelle Software
Mit dem Programm „Energieeffizienz von Wohngebäuden“ ist es uns gelungen, ein Programmpaket zum einfachen, schnellen und sicheren Erstellen von EnEVNachweisen und „dena“-Energiepässen inkl. energetisch sinnvollen Modernisierungsvorschlägen für Wohngebäude im Bestand oder Neubau an zu bieten.

 

Bauteilkataloge mit verschiedenen Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen stehen sowohl für das ausführliche als auch für das Kurzverfahren zur Verfügung.

Bauteilkataloge mit verschiedenen Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen stehen sowohl für das ausführliche als auch für das Kurzverfahren zur Verfügung.

Original „dena-Druckapplikation“

Theoretische Grundlage für die Bewertung der Gebäude ist neben der EnEV 2004 und DIN V 4701/10, DIN V 4701/12, DIN V 4108-6 die „Arbeitshilfe für die Ausstellung von Energiepässen“ der dena  (Deutsche Energie Agentur GmbH, Ausgabe 2004, inkl. Anlagen 3 und 6). Mit Hilfe der Original-„dena-Druckapplikation“, die in die Software eingebunden ist, lassen sich die Energiepässe komfortabel ausgeben und archivieren. Außerdem wird durch die Implementierung der „dena-Druckapplikation“ sichergestellt, dass immer der aktuellste Stand der Rechtsvorschriften in Bezug auf Layout und Inhalt des Enegiepasses integriert ist.

Bestandsgebäude und Neubauten
Je nach Anwendungsfall in der Praxis erfolgt die Berechnung der Energiebilanz, die Voraussetzung für die Erstellung eines Energiepasses ist, auf verschiedene Art und Weise. So muss diesbezüglich zwischen Gebäuden im Bestand und Neubauten unterschieden werden, wobei als Neubauten alle Gebäude ab Baujahr 1995 betrachtet werden. Es gilt die Regel: Für Neubauten müssen die Berechnungen nach EnEV und den zugehörigen Normen DIN V 4108/6 und DIN V 4701/10 erfolgen. Daraus folgt, dass die Datenerhebung des dena-Energiepasses in diesem Fall sehr detailliert erfolgen muss, d. h. U- und g-Werte, Gebäudehüllfläche und auch die Anlagentechnik müssen aus den vorliegenden Plänen ermittelt werden, dürfen also nicht geschätzt, typisiert oder pauschalisiert werden. Der Vorteil dieser ausführlichen Datenerhebung liegt in der Qualität der Berechnungsergebnisse – bekanntermaßen führen Schätzungen oder Annahmen immer zu schlechteren Ergebnissen der Energieeffizienz. Des weiteren erlauben diese Daten die Ausgabe des EnEV-Nachweises, des Energiebedarfsausweises und des Energiepasses gleichermaßen ohne Mehraufwand.

Ausführliches und Kurzverfahren
Für Bestandsgebäude gelten andere Regeln in Bezug auf Datenerhebung und Berechnung, denn nicht bei allen Gebäuden dieser Art liegen Pläne bzw. detaillierte Angaben zu U- und g-Werten oder zur Anlagentechnik vor. Deshalb wird bei Bestandsgebäuden generell zwischen einem ausführlichen Verfahren und einem Kurzverfahren unterschieden. Das ausführliche Verfahren kann angewendet werden, wenn die geometrischen Daten und die Anlagendaten aus Bauunterlagen oder einem Aufmaß vorliegen. Für die U- und g-Werte können Bauteilkataloge mit Pauschalwerten gemäß definierten Baualtersklassen verwendet werden. Dem gegenüber können im Kurzverfahren bei der Flächenermittlung Vereinfachungen vorgenommen. Dazu gehören z. B.

  • die Vernachlässigung von Gauben, die weniger als ein Drittel der gesamten Dachfläche bedecken
  • die Vernachlässigung von Vor- und Rücksprüngen in der Fassade bis 50 cm Tiefe
  • die Vernachlässigung zusätzlicher Flächen im Bereich von Kellerabgängen
  • die Vernachlässigung beheizbarer Räume im ansonsten unbeheizten Dach bzw. Keller bei einer Grundfläche von weniger als ein Drittel der Gesamtfläche u. v. m.

Pauschalansätze oder Aufwandszahlen
Im Rahmen des Kurzverfahrens kann zur Bilanzierung der Anlagentechnik eine detaillierte Berechnung mit reduzierten Eingabedaten (Pauschalansätzen) oder eine Berechnung mit tabellierten Aufwands-zahlen erfolgen. In der Regel werden jedoch die tabellierten Aufwandszahlen nur verwendet, wenn Details der Anlagentechnik unbekannt sind.

Berechnung des Heizwärmebedarfs
Eines haben ausführliches und Kurzverfahren gemeinsam: Die Berechnung des Heizwärmebedarfs erfolgt wie bei Neubauten immer wahlweise nach dem Heizperioden- oder dem  Monatsbilanzverfahren. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass die einzusetzenden Randbedingungen bei Neu- und Bestandsbauten unterschiedlich sind. Bemerkenswert ist, dass die Randbedingungen ausschließlich für die Ermittlung der Kennwerte des Energiepasses und zur Klassifizierung des Gebäudes gelten und nicht die reale Situation wiederspiegeln. Dagegen können bei Berechnungen im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung zur Bestimmung des Energieeinsparpotenzials die Randbedingungen möglichst nahe den tatsächlichen Randbedingungen liegen und müssen daher änderbar sein.
Dadurch wird die durch Modernisierungsmaßnahmen erzielbare Energieeinsparung für das konkrete Gebäude und seine Nutzer sehr viel realistischer eingeschätzt. Auch dieser Forderung wird die Software „Energieeffizienz“gerecht, denn sie ermöglicht auch variable Randbedingungen (z. B. Anpassung der Klimadaten) im Rahmen der Energieberatung.

Modernisierungstipps

Modernisierungstipps

Modernisierungstipps
Jeder Energiepass muss mindestens einen Vorschlag zur Modernisierung beinhalten.
Unter den sogenannten Modernisierungstipps sind Maßnahmen zu verstehen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern. Bei den Überlegungen zur Modernisierung sind sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik in Betracht zu ziehen. Eine Modernisierungsmaßnahme kann z. B der Austausch des Standardkessels gegen einen
Brennwertkessel mit zentraler Warmwasserbereitung und Zirkulation oder der Einbau von Fenstern mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung oder die Dämmung von Außenwänden sein. Wenn mit Hilfe des Programms der IST-Zustand von Gebäude und Anlage erfasst wurde, so lassen sich komfortabel Vorschläge zur Modernisierung von Gebäude und Anlage abrufen und mit der Bestandsvariante vergleichen. Energieeinsparungen und die Verminderung der CO2-Emission werden grafisch dargestellt und in den Energiepass eingetragen. Ein integrierter Variantenvergleich ermöglicht die direkte Gegenüberstellung verschiedener Ausführungsansätze.

Fotos und Text mit freundlicher Genehmigung von Solar-Computer GmbH

 
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